10 Tipps zum Umgang mit der Abmahnung

 

  1. Bei allem verständlichen Ärger und Entsetzen! Keine Panik, vermeiden Sie Kurzschlusshandlungen so wie „...alles unterschreiben und schnell weg damit, dass nichts schlimmeres passiert...", kommen sie erst mal zur Ruhe und informieren Sie sich, damit Sie wirklich verstehen, was das zu bedeuten hat und was schlimmstenfalls passieren kann.

  2. Prüfen Sie zunächst, ob die Möglichkeit besteht, dass die Urheberrechtsverletzung tatsächlich über Ihren Internetanschluss begangen worden sein könnte.

  3. Untersuchen Sie wer als Täter in Frage kommt. Beachten Sie hierbei auch die angegebenen Logdaten, waren Sie zu der Zeit zu Hause und Online?

  4. Überprüfen Sie ob Ihr Internetanschluss verschlüsselt / gegen Zugriffe von außen geschützt ist bzw. zu dem Logzeitpunkt verschlüsselt war.

  5. Achten Sie auf das Datum/die Frist, die man Ihnen gesetzt hat. Ggf. muss man eine Fristverlängerung beantragen.

  6. Werfen Sie das Abmahnschreiben nicht einfach in den Müll, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen handelt es sich um echte ernstzunehmende Anwaltsschreiben, die engen Fristen haben eine Bedeutung und die Nichtbeachtung der Fristen berechtigt den Urheberberechtigten eine Einstweilige Verfügung zu beantragen die i.d.R eine unverhältnismäßig hohe Kostentragungspflicht bewirkt.

  7. Überweisen Sie kein Geld an die Abmahnanwälte auch nicht Teilbeträge ohne sich vorher über die Konsequenzen einer soclchen Zahlung informiert zu haben.

  8. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne sich vorher ausreichend über die Folgen und Konsequenzen bei einem Fachmann/Spezialisten informiert zu haben. Wenn, dann geben Sie eine sogenannte abgeänderte „modifizierte" Unterlassungserklärung ab.

  9. Rufen Sie die Abmahnanwälte nicht an, ohne sich vorher über die Bedeutung von Störer- und Täterhaftung informiert zu haben.

  10. Setzen sie keine Schreiben auf, in denen Sie sich zu den Vorwürfen äußern und Tatsachen preisgeben, die ggf. zu beweisen wären. Gegebenenfalls gibt es Verteidigungsmöglichkeiten an die Sie im Moment der „Schockstarre" gar nicht von alleine denken.

Erich Kager
Rechtsanwalt, Mediator
Brienner Straße 44
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