Wir treiben Ihre Forderungen ein

Die Beitreibung der Forderung wird erleichtert und beschleunigt, wenn 

  • die Forderung auf einer klaren, möglichst schriftlichen Vereinbarung beruht
  • die Person des Schuldners eindeutig und unverwechselbar feststeht
  • seine Adresse bekannt ist
  • die Rechnung bereits eine Zahlungsfrist mit Datum beinhaltet

Sie übermitteln uns Auftragsunterlagen, Rechnung, eventuell eine erste Mahnung.

Wir setzen uns aussergerichtlich mit dem Schuldner in Verbindung, treffen gegebenenfalls Teilzahlungsvereinbarungen, titulieren notfalls die Forderung bei Gericht und leiten anschließend sinnvolle Vollstreckungsmaßnahmen ein.

Wer zu lange wartet, läuft Gefahr, seine Forderung zu verlieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

Erich Kager
Rechtsanwalt, Mediator
Brienner Straße 44
80333 München
Telefon 089 / 18 20 87