Familienmediation

Beide Partner beauftragen einen Mediator/ eine Mediatorin  mit der Durchführung einer Mediation. Die Mediation ist ein jederzeit freiwilliges Verfahren zur einvernehmlichen Klärung der von den Parteien bestimmten Themen. 

Die Mediation

  • schafft eine neue Verständnisebene zwischen den Parteien
  • erleichtert die Bildung einer funktionierenden Elternebene und reduziert die  Scheidungsbelastung der Kinder
  • ermöglicht den Parteien eine exakte Umsetzung der Lösung, die Sie sich vorstellen. Jede Einzelfallregelung ist möglich. Die Parteien können  beispielsweise die Auseinandersetzung der Immobilie verschieben bis die Kinder aus dem Haus ausziehen. Die Unterhaltsregelung wird darauf abgestimmt.
  • führt zu Lösungen innerhalb weniger Termine also weniger Monate und ist damit erheblich schneller und effektiver als gerichtliche Verfahren.
  • reduziert den Aufwand für die Darlegung der Ansprüche im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren. Die Parteien können die Sachverhalte mit dem Mediator besprechen und kommen hierbei leichter zu einvernehmlichen Lösungen. Bei Gericht erschwert die Einschaltung der Anwälte in der Regel die direkte Verhandlung und Lösung der Fragen. Es handelt sich um kontradiktorisches Verfahren und ist auch vom Selbstverständnis der Parteien auf Streit angelegt und führt daher zu emotionalen Belastungen.
  • Die Mediation ist kostengünstig. Es fallen bei der Mediation nur die Stundenhonoraranspruche für den Mediator oder bei Co-Mediation die Mediatoren an. Anwaltskosten entstehen nur bei Beauftragung von Aussenanwälten. Die Kosten der späteren Scheidung reduzieren sich.
  • Die Mediation führt zu Ergebnissen, deren Umsetzung direkt in der Mediation geregelt werden kann. Dies ist bei Gericht nicht möglich.
  • Die Mediation kann die Auseinandersetzung durch Einschaltung von Spezialisten nachhaltig vereinfachen und erleichtern.
    Ein Kinderspezialist kann die Wünsche der Kinder im Mediationsprozess zwischen den Eltern vertreten.
    So kann ein Steuerberater als Firmenspezialist deren Interessen einbringen und vertreten. 
    Die Firmenbewertung durch einen Steuerberater kann im Gespräch vereinfacht werden. Die Kosten reduzieren sich nachhaltig.
    Dies gilt entsprechend für die Bewertung von Immobilien durch einen gemeinsam beauftragten Sachverständigen.
  • Die Mediation hat zur Folge, dass die Parteien Verantwortung für Ihr Leben und Ihren Prozess übernehmen müssen.
  • Der Mediator steht für einseitige anwaltliche Vertretung eines der Partner zu den Themen der Mediation weder außergerichtlich noch gerichtlich also auch im Scheidungsverfahren nicht zur Verfügung.

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Rechtsanwalt Erich Kager
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