
Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung liegen die Kosten bei 190,00 € incl MwSt. Hier klären wir, ob eine weitere Vertretung in Ihrem konkreten Fall auf der Basis einer überschlägigen Beurteilung Sinn macht. Hier erfolgt auch eine vorläufige Analyse der Risiken, soweit möglich. Auf dieser Grundlage können sie dann über die Mandatserteilung und die weitere Vorgehensweise erste vorläufige Entscheidungen treffen. Eine Erstberatung wird nur verrechnet, wenn es bei der Erstberatung bleibt, anderenfalls erfolgt Abrechnung nach Stundensätzen.
Meine anwaltliche Tätigkeit erfolgt auf der Basis eines Stundenhonorares bei grundsätzlich monatlicher Abrechnung. Minimal werden die gesetzlichen Gebühren auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) verrechnet.
Dies gilt entsprechend auch bei einer Mediation.
Eine Mediation ist bei Parteien, die Verantwortung für ihren Streit übernehmen, kostengünstiger, da sie bei Erfolg zu einer Einigung in einem überschaubaren Zeitraum führt. Es fallen weder weitere Instanzen an, noch Gerichtskosten. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis von Stundensätzen. Bei fehlender Einigung reduziert sich der Streitgegenstand. Gerichtliche Restauseinandersetzungen können effektiver und kostengünstiger geführt werden.
Die Kosten einer nicht optimal geführten Auseinandersetzung können erheblich sein. Sie stecken eigene Zeit in die Information Ihres Anwaltes. Dieser bearbeitet die Auseinandersetzung aussergerichtlich oder vor Gericht. Ein guter Anwalt weist Sie auf alle Risiken hin und bereitet Sie darauf vor.
In aller Regel ist es teuer an den Anwaltsgebühren zu sparen. Die Folgen der verlorenen Auseinandersetzung übersteigen oft die Ersparnis an Anwaltskosten bei weitem. Eine zweite Chance gibt es nicht.
Ihre Fragen erreichen uns unter Telefon 089/182087 oder hier.
Erich Kager