werden Probleme im Sorgerechts und/oder Umgangsrecht zum Wohl der Kinder rasch gelöst.
arbeiten Jugendämter, Rechtsanwälte, Beratungsstellen, Mediatoren, Verfahrenspfleger, Sachverständige mit dem Gericht zusammen und unterstützen die Eltern.
sind die Eltern in allen Phasen beteiligt.
stehen Gespräche und Lösungsansätze im Vordergrund.
bestehen geringe Anforderungen an den schriftlichen Vortrag. Ohne Angriffe an die Gegenseite ist die eigene Position zu schildern und alle Kontaktdaten sind dem Gericht zur Beschleunigung offen zu legen.
findet ein erster Gerichtstermin binnen 4 Wochen nach Antragstellung statt.
wird dieser erste Termin durch Gespräche des Jugendamtes mit den Eltern, ggfs einen Termin mit der Beratungsstelle vorbereitet.
schließt sich an den ersten Gerichtstermin, falls dieser nicht zur Lösung führt, eine Phase der Beratung/Mediation an. Es besteht Schweigepflicht der Fachleute über die Inhalte, nicht die Ergebnisse.
erfolgt nach Mitteilung eines Scheiterns der Mediationsphase ein weiterer Gerichtstermin binnen 4 Wochen.
kann das Gericht in jeder Phase einen Verfahrenspfleger für das Kind bestellen oder einen Sachverständigen beauftragen.
haben die Sicherung des Kindeswohles und Opferschutz absoluten Vorrang.
Diese Darstellung soll nur einen ersten Überblick des Münchner Modells geben. Sie bleibt in Einzelheiten und fallbezogenen Fragen ergänzungsbedürftig.