Vermögensauseinandersetzung in einem Vormittag

Referenz 22312

 

Lieber Herr Rechtsanwalt Kager,

für Ihre Tätigkeit in meinem Scheidungsverfahren möchte ich mich noch ausdrücklich bedanken.

Kurz nach meiner Eheschließung fing mein Ehemann damit an, Eheverträge und privatschriftliche Vereinbarungen zu schließen, um meine Rechte zu beschneiden und sich wirtschaftlich besser zu stellen und insbesondere sein Vermögen als Selbständiger zu schützen. Im Vertrauen auf seine Zusagen und unsere Beziehungen habe ich vielem zugestimmt.

Als dann nach bald 10 Jahren die Trennung und Scheidung anstand, erhielt ich von meiner früheren Anwältin den Rat, die getroffene Scheidungsvereinbarung als unwirksam anzugreifen und einen langjährigen, intensiven Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang auf mich zu nehmen.

Die Schriftsätze meiner früheren Anwältin führten im Scheidungsverfahren zu zunehmender Eskalation. Dies vergrößerte meine Sorgen vor einem langwierigen Abenteuer mit ungewissem Ausgang. Ich nahm daher Ihren zusätzlichen Rat in Anspruch.

Bei unserem ersten Gespräch fiel mir schon angenehm auf, wie Sie die Prozessaussichten mit Ihrem wirtschaftlichen Sachverstand einschätzten und mir in meiner ungewissen Situation Halt gaben. So meinten sie auch, dass eine Ablösung der früheren Anwältin nur in Betracht komme, falls dies angesichts deren bisheriger Tätigkeit in Hinblick auf die bereits entstandenen Kosten als sinnvoll sei.

Da ich nicht an einem langwierigem Rechtsstreit mit hoher Eskalation und ungewissem Ausgang interessiert war, haben Sie auf meinen Wunsch das Mandant übernommen und mit dem gegnerischen Kollegen vereinbart, direkt beim Amtsgericht Starnberg den Vormittag vor dem Gerichtstermin in den Gerichtsräumen zur Durchführung von Verhandlungen zu nutzen.

Bei diesen Gesprächen standen nicht die Anwälte im Vordergrund, sondern wir Parteien suchten mit Unterstützung der Anwälte nach einer eigenen Lösung. Hierbei half Ihre pragmatische Vorgehensweise, Ihre wirtschaftliche Einschätzung der Prozessaussichten und der Schwächen der Gegenseite. Vorteilhaft war auch, dass in diesen Gesprächen auch offen Themen angesprochen werden konnten, die sonst in Gerichtsschriftsätzen nicht offengelegt oder dargestellt werden können.

Dadurch ist es uns gelungen, an einem intensiven Vormittag mit leichtem, geschickten Druck meinen Ex-Ehemann zu einer Vereinbarung zu bestimmen, die noch am gleichen Tag diktiert wurde. So konnte ich im ersten Termin einvernehmlich rechtskräftig geschieden werden.

Ich möchte mich wirklich ganz herzlich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie mir auf diese Weise einen langjährigen, kostenintensiven, emotional belastenden Rechtsstreit erspart haben.

Ich empfehle Sie gerne weiter.

 

Mit herzlichem Gruß

 

Ihre…………….

Rechtsanwalt Erich Kager
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