Rosenkrieg

  • geht als Begriff auf Kampfhandlungen zwischen zwei um die Thronfolge rivalisierende englische Adelshäuser (York und Lancaster) zurück. Beide führten in ihren Wappen je eine Rose.
  • bezeichnet heute auch einen heftigen Trennungs- und Scheidungskonflikt, der von zunehmender Eskalation geprägt ist.
  • bedeutet vor Gericht endlose Streitigkeiten über Instanzen zu unverträglichen Kosten ohne dass die Parteien sich einer emotionalen Lösung ihres Konfliktes nähern.
  • endet vor Gericht selten aus höherer Einsicht der Parteien eher aus Verzweiflung, fehlender Energie oder fehlenden finanziellen Möglichkeiten heraus.
  • kann der Beteiligte vermeiden oder verändern, der seinen eigenen Beitrag zum Rosenkrieg verändert und deeskalierend wirkt.
Erich Kager
Rechtsanwalt, Mediator
Brienner Straße 44
80333 München
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