ist ein Begriff, der auf Kanzleien hinweist, die die Daten ihres Mandanten im Internet einsammeln. Eine Bearbeitung der Scheidung muss gleichwohl über Schriftsätze bei Gericht erfolgen.
ist grundsätzlich nach der heutigen Rechtsalge nicht möglich. Eine Scheidung erfolgt immer vor Gericht in einer Gerichtsverhandlung an der grundsätzlich beide Ehepartner gleichzeitig teilnehmen müssen. Dort ergeht das Scheidungsurteil durch das Gericht.
erweckt den Eindruck, also könnte die Scheidung, quasi über das Internet, ohne persönliche Aufarbeitung der Differenzen, der Beziehung zwischen den Partnern erfolgen. Dieser Eindruck ist unzutreffend. Eine Ehe ist kein einfach kündbares im Internet zu bearbeitendes Vertragsverhältnis.