
Rechtsanwälte sind einer der wenigen Berufsstände, bei denen sich Supervision bisher nicht etabliert hat. Typischerweise wählt sich der Mandant einen Anwalt, der zu ihm passt, der in der Lage ist, sein spezielles Streitverhalten verstärkt in die Auseinandersetzung in den Rechtsstreit einzubringen. Häufig ist festzustellen, dass sich insbesondere in emotional aufgeladenen Streitigkeiten das vom Mandanten vorgegebene Streitmuster im Rechtsstreit verstärkt wiederholt. Die Supervision soll dazu dienen, dem Anwalt seinen eigenen Beitrag an der Entwicklung ggf. auch Verschärfung des Streites bewusst zu machen. Erst diese Bewusstheit ermöglicht eine Veränderung und Auseinandersetzung mit diesem Verhalten und führt unabhängig von der Rechtslage zu einer klaren Position gegenüber dem Mandanten und dem Gegner den Rechtsstreit und erleichtert die Streitbeilegung.
Hunter Beaumont ist klinischer Psychologe, Gestalttherapeut. Er plant zusammen mit Herrn RA Kager, dem selbst supervisionserfahrenen Mediator, einmal monatlich in einer fortlaufenden Gruppe von bis zu 12 Personen konkrete Einzelfallbearbeitung in einer Supervision anzubieten.
Anmeldungen können in der Kanzlei Kager unter Tel. 089 / 18 20 87 oder unter Kager(at)RA-Kager.de erfolgen.
Erich Kager