Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder steht den Eltern grundsätzlich gemeinsam zu. Es sollte den Eltern im Interesse des Wohles der Kinder auch möglich sein diesen Grundsatz zu leben.

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Mehr dazu unter Perspektivenwechsel im Sorgerecht

Rechtsanwalt Erich Kager
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