Perspektivenwechsel bei Trennung und Scheidung

Grundsätzlich sind beide getrennten Eheleute in gleicher Weise belastet und leiden unter der Situation, dass sie nunmehr ihre Trennung, ihr Auseinandergehen genauso durchleben müssen, wie sie früher die Beziehungsbildung durchlebten. Es gibt einen aktiven und einen passiven Teil der Trennung. Verletzungen werden empfunden. Die Angst, vor dem was kommt, wird häufig in Vorwürfen ausgelebt und führt zur Eskalation.

Die Aufmerksamkeit ist häufig vorrangig auf die Trennungs- und Scheidungsfolgen gerichtet. Eine umfassendere Sichtweise erleichtert die Situation. Bei Eheschließung sparen sich die Partner die Kosten eines der früheren zwei Wohnsitze und leben zusammen billiger. Kinder kommen dazu. Es bilden sich vielfältige Strukturen, die im Rahmen der Trennung wieder auseinandergenommen werden.
Während der Ehe bestand eine Unterhaltsverpflichtung, die nur emotional nicht als belastend empfunden werde. Jetzt mit Auszug muss nun der zweite Wohnsitz wieder bezahlt werden. Der früher gemeinsam durch Betreuung und Bezahlung erbrachte Kindesunterhalt soll nun plötzlich als Monatsbelastung bezahlt werden. Der gefühlte finanzielle Spielraum reduziert sich. Vorwürfe gegen den anderen Ehepartner mindern die eingetretene Belastung nicht und führen nur zur Eskalation.

Hier ist es entlastend, wenn beide Parteien sich ihre Situation bewusst sind, persönliche Themen in einer Trennungsberatung aufarbeiten und sich danach  in eine Mediation begeben, damit auch der passive Teil der Trennung wieder lernt, die aktuellen Beweggründe des aktiven Teils zu verstehen und zu einer gemeinsamen Lösung zu verarbeiten.

Die Themen, die während der Beziehung unter den Teppich lagen, also nicht offen angesprochen wurden, haben oft auch in der Trennungs- und Scheidungsphase ihre Bedeutung und Wirkung.

Die Fragen, die einvernehmlich in den guten Zeiten nicht gelöst werden konnten, lassen sich in Trennungsphasen emotional belastet noch schwerer lösen. Wenn die Parteien diese kennen und im wechselseitigen Verständnis mit der Situation umgehen, können sie irgendwann auch diese Themen miteinander einvernehmlich klären.

Wenn nicht gelöste Probleme an ein Gericht weitergegeben werden, führt dies häufig zur Ausweitung des Streites. Die Sachverhalte müssen mit umfangreicher Unterstützung der Parteien durch die Anwälte nach gesetzlichen Vorgaben aufbereitet und schriftlich bei Gericht eingereicht werden. Das Gericht löst die Probleme der Parteien dann nach gewachsenen gesetzlichen Strukturen.
Die Lösung entspricht häufig nicht den Parteiinteressen und wird durch den Gang durch die Instanzen nicht besser.
Die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung bleibt dann den Parteien überlassen, die oft damit überfordert sind. Zum Beispiel, wenn die überlastete Immobilie zur Erfüllung des Zahlungsanspruches aus dem Zugewinn einvernehmlich veräußert werden soll.

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