Unterhalt

Trennungsunterhalt kann ab der Trennung der Parteien geschuldet sein. Er entfällt mit Rechtskraft der Scheidung.

Ab Rechtskraft der Scheidung  kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

Unterhaltsfragen sind komplex und können nur am einzelnen Fall gelöst werden.  Sie bedürfen eingehender anwaltlicher Beratung und Klärung.
Aussagekräftige Unterlagen über Ihre Einkommensverhältnisse und die Ihres Partners sind Grundlage der Berechnung.

Ihre Fragen erreichen uns unter Telefon 089/182087 oder hier.

Rechtsanwalt Erich Kager
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