Zugewinnausgleich bei Zugewinngemeinschaft

Es wird ein Wertzuwachs jeweils bezogen auf die Partei zwischen dem Anfangsvermögen bei Eheschließung und dem Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrages festgestellt. Ein Wertzuwachs wird zwischen den Parteien hälftig aufgeteilt. Schenkungen und Erbschaften werden herausgerechnet..

Der Sachverhalt muß umfangreich aufgeklärt werden. Unterlagen können oft nur schwer beschafft werden. Es entstehen Nachweisprobleme. Vielfältige Bewertungsfragen  (z.B. bei Firmenanteilen oder Immobilien)  müssen häufig zeitaufwändig und kostenintensiv von Sachverständigen geklärt werden. Zugewinnausgleichsprozesse können Jahre dauern, erst recht wenn sie sich über mehrere Instanzen hinziehen.

Der Zahlungsanspruch, den das Gericht nach geraumer Zeit ausurteilt, zeigt nur die Höhe des Geldanspruches auf. Den Parteien wird es überlassen, wie sie ihre Vermögensstruktur umgestalten und in getrennte Vermögensverhältnisse auflösen.

Es macht Sinn, die Auseinandersetzung des Vermögens gleich einvernehmlich im Rahmen einer Mediation und außergerichtlicher Gespräche zu klären

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