Das Trennungsjahr

  • muss vor einer Regelscheidung abgelaufen sein. 
  • ist die vollständige Trennung von Tisch und Bett.
  • beginnt, wenn beide Parteien ihre wirtschaftliche und sexuelle Lebensgemeinschaft beendet haben.
  • kann auch gemeinsam in einer Wohnung verlebt werden. Dann darf aber zwischen den Parteien weder ein gemeinsamer Haushalt noch eine sexuelle Beziehung geführt werden.
  • der Trennungszeitpunkt kann von den Parteien quasi dadurch terminiert werden, dass sie einvernehmlich bei Gericht den Trennungszeitpunkt erklären. Eine gerichtliche Nachprüfung erfolgt in aller Regel nicht.
  • wird durch Versöhnungsversuche im Interesse der Wiederherstellung der gemeinsamen Beziehung nicht unterbrochen.
  • ist auch ein Zeitraum, der von den Parteien nach einer Trennung  zur emotionalen Bewältigung der Trennung oft minimal benötigt wird.
Erich Kager
Rechtsanwalt, Mediator
Brienner Straße 44
80333 München
Telefon 089 / 18 20 87

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