Ein Verfahrenspfleger

  • sorgt für die Sichtbarkeit der kindlichen Interessen im Streit zwischen den Eltern.
  • kann die Eltern dazu motivieren sich ihrer Verantwortung auf der Elternebene wieder bewusst zu werden.
  • wird beim Familiengericht auch als Anwalt des Kindes oder Kinder- und Jugendanwalt bezeichnet.
  • nimmt die Rechte des Kindes wahr und vertritt das Kind mit ähnlichen Rechten die ein Anwalt in Vertretung seines Mandanten wahrnimmt.
  • wird mit Inkrafttreten der Reform des Reform des Familiengerichtsgesetzes zum 01.09.2009 durch das Gericht regelmäßig bestellt, wenn Kinder im Verfahren beteiligt sind.
Erich Kager
Rechtsanwalt, Mediator
Brienner Straße 44
80333 München
Telefon 089 / 18 20 87

Rechtsanwalt Erich Kager
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