Versorgungsausgleich

Im Versorgungsausgleich werden die Anwartschaften der Eheleute auf eine Altersversorgung aus der Ehezeit verteilt. Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht durchgeführt.

Eine Reform des Versorgungsausgleiches mit erheblicher Wirkung tritt zum 01.09.2009 in Kraft.

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Erich Kager
Rechtsanwalt, Mediator
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