Entschuldung, Sanierung, Insolvenz

Entschuldung erfolgt durch

  • Tilgung der Schulden,
  • Erlass durch die Gläubiger oder
  • Restschuldbefreiung im Rahmen einer Insolvenz.

Die Sanierung eines Schuldners bedeutet, dass dieser ohne direkte Belastung mit Schulden oder deren Auswirkungen neu beginnen kann. Dies kann darauf beruhen, dass

  • die Gläubiger gegen Zahlung einer Quote auf den Rest Ihrer Forderung verzichtet haben und/oder
  • der Schuldner nur gegen einen Besserungsschein, also bei nachhaltiger Verbesserung seiner Vermögenslage zu weiteren Zahlungen verpflichtet ist.

Bei einer außergerichtlichen Sanierung stellen sich die Gläubiger in aller Regel deutlich besser als im Falle einer normalen Insolvenz mit geringen Quoten aufgrund erheblicher Ansprüche der Insolvenzverwalter.

Eine Insolvenz, auch Privatinsolvenz, ist häufig die einzige Möglichkeit, den fehlenden Rechtsschutz im Kapitalanlagerecht zu kompensieren und die geschädigten Kapitalanleger zu entschulden.

Eine gelungene Sanierung ist juristisch anspruchsvoll. Sie kann zu erheblichen Anwaltskosten führen. Einzelfragen sind konkret abzustimmen. Die Sanierung ermöglicht Ihnen, Ihr Leben ohne Belastung fortzusetzen, und ist daher jeder Insolvenz vorzuziehen.

Eine gescheiterte Sanierung sollte nahtlos in eine Insolvenz überführt werden können.

Rechtsanwalt Erich Kager
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