Recht der Kapitalanlage

Steuersparmodelle sollen einen raschen Steuervorteil bieten. Typischerweise werden umfangreiche Kosten produziert, die rasch steuerwirksam werden. Häufig sind dies Kosten, die ohne das steuerliche Interesse nicht ausgegeben würden und das Gesamtobjekt verteuern. Der Anleger zahlt den vermeintlichen Vorteil am Ende an die Bank zurück durch eine höhere Finanzierung und längere Kreditlaufzeiten. Hier ist eine rechtzeitige anwaltliche Prüfung des Modells vor Vertragsabschluss wichtig, um häufig drohende Verluste zu verhindern. Anwaltliche Beratung nach Abschluss ermöglicht lediglich die Begrenzung der Schäden.

Geschlossene Immobilienfonds versuchen oft, vielfältig die Ansprüche der Anleger auf Auszahlung zu verhindern und stellen damit Anleger über die Jahre faktisch rechtlos. Lange Vertragslaufzeiten, fehlende Kenntnis der Adressdaten der anderen Fondsanleger erschweren und verhindern die tatsächliche Wahrnehmung der in den Vertragsbedingungen eingeräumten Rechte - bis zum faktischen Verlust der Verfügungsmacht über den Anlagebetrag. Eine Bestimmung des Wertes des Anteils über einen Sachverständigen wird bei wirtschaftlicher Betrachtung mitunter schon durch die Vielzahl der zum Fonds gehörenden Objekte verhindert. Wer nicht machtlos zusehen möchte, wenn dann auch noch Monat für Monat die Ertragszusagen nicht erfüllt werden, sollte rechtzeitig anwaltlichen Rat suchen.

Wenn Sie statt einer Kapitallebensversicherung eine Risiko-Lebensversicherung und einen Sparvertrag auch ohne feste Laufzeit abschließen, haben Sie den Vorteil klarer Verhältnisse. Sie kennen den angesparten Betrag und können darüber verfügen. Die Unterschrift unter den Lebensversicherungsvertrag führt zum Anfall einer Provision in erheblicher Höhe. Erst, wenn Sie diese zurückgezahlt haben, wächst Ihr Sparanteil im Rahmen der Lebensversicherung. Darüber hinaus tragen Sie die Kosten der Lebensversicherung aus Ihren Beiträgen. Steuervorteile stehen häufig für den konkreten Anleger nur auf dem Papier. Den Ertrag der Anlage kennen Sie erst zum Ende der Laufzeit, wenn Sie wissen, ob die Lebensversicherung bei Auszahlung noch existiert und welcher Betrag bezahlt wird. Der Ablaufzeitpunkt wird von mehr als der Hälfte der Versicherungsverträge nicht erreicht. Die 12-jährige Bindung über die Kapitalertragssteuer ist ein weiterer Nachteil. Bei fondsgebundenen Produkten tragen Sie auch noch alle Risiken der Vermögensentwicklung selbst. Bei Finanzierung über die Lebensversicherung als Sicherheit zahlen Sie für die Verwendung eigenen Geldes an die Versicherung Zinsen.

Konkrete Hinweise auch zu anderen Anlageformen und deren Risiken erhalten Sie von mir in meiner anwaltlichen Beratung.

Rechtsanwalt Erich Kager
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