Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

erleichtern Sie Ihre Verteidigung, wenn Sie 

  • bei drohenden strafrechtlichen Ermittlungen so rasch wie möglich unsere Kanzlei verständigen
  • sich als Beschuldigter immer auf Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Familienstand, Adresse, Grundberuf) beschränken
  • Angaben zu Ihrem Einkommen verweigern und
  • jegliche Angaben zur Sache vor Abstimmung mit Ihrem anwaltlichen Vertreter verweigern. Dies gilt auch und gerade für freundliche Gespräche mit ermittelnden Polizeibeamten. Auch die Ergebnisse solcher beiläufigen Befragungen finden sich in den Akten wieder. Ein Gespräch mit einem Polizeibeamten ist immer eine Vernehmung!
  • bei einer Hausdurchsuchung auf Anwesenheit Ihres Anwaltes oder Zeugen für diese Maßnahme bestehen. Dies ermöglicht die Einschränkung des Umfanges und die Begrenzung der Folgen der Durchsuchung
  • über den Fall nicht am Telefon sprechen. Die inländische Quote an Telefonüberwachungsmaßnahmen (TÜ) ist wahrscheinlich 10 x so hoch wie in den USA. Wer im vergangenen Jahr etwa 150 Telefonate geführt hat, war statistisch einmal von einer TÜ betroffen! Tragfähige Daten sind allerdings kaum verfügbar

Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bestehen gerade bei komplexen Sachverhalten durch genaue und akribische Bearbeitung des Geschehens in allen Einzelheiten häufig gute Verteidigungschancen. Diese können nur bei rechtzeitiger umfassender Information Ihres Anwaltes gewahrt werden. Es kann mitunter auch sinnvoll sein, sich bei einem Anwalt zu informieren, worüber Sie Ihren späteren Verteidiger informieren und worüber nicht.

 

Rechtsanwalt Erich Kager
Brienner Straße 44
80333 München

Tel 089 / 18 20 87
089 / 18 20 88
Fax 089 / 18 22 89

e-mail kanzlei(at)ra-kager.de