Kindesunterhalt

Mit den  Nettoeinkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen, lässt sich häufig der Anspruch auf Kindesunterhalt anhand der sogenannten Düsseldorfer Tabelle rasch abschätzen.
Fragen im Einzelfall bei der Ermittlung der Einkommensverhältnisse und bei der Abwicklung von Sonderthemen führen zu Beratungsbedarf.

Sinn macht, es hierbei sich zu verdeutlichen, was aus dem Unterhalt zu bezahlen ist und dadurch zu Verständnis für den anfallenden Aufwand  zu finden.

Durch eine geeignete Wahl des Wohnsitzes in der Nähe und abwechselnde Betreuung lässt sich häufig eine weniger belastende Lösung finden.

Ihre Fragen erreichen uns unter Telefon 089/182087 oder hier.

Rechtsanwalt Erich Kager
Brienner Straße 44
80333 München

Tel 089 / 18 20 87
089 / 18 20 88
Fax 089 / 18 22 89

e-mail kanzlei(at)ra-kager.de